Leitfaden für den insolvenztourismus in Irland

Sind Ihre privaten Schulden so hoch, dass Sie diese nicht zurückzahlen können oder werden Sie von Ihren Gläubigern deswegen verfolgt?

Leben Sie in einem Land der europäischen Union welches Privatpersonen mit hohen Schulden benachteiligt?

Dann ist der Schritt nach Irland Ihre beste Lösung für eine private Entschuldung und anschließendem Neustart in ein schuldenfreies Leben.

Irland Oder England

Irland und Großbritannien sind Teil der Europäischen Union (EU) und bieten ein besonders vorteilhaftes Insolvenzrecht über eine einjährige Entschuldungsphase an.

Die EU ist ein vereinigter Binnenmarkt und strebt nach den sogenannten vier Freiheiten des freien Verkehrs von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Personen.

Jeder EU Mitgliedsstaat muss diese vier Freiheiten anerkennen.

Daher hat jeder Bürger eines EU Mitgliedsstaats das Recht, auch in einem anderen Mitgliedsstaat zu arbeiten und zu leben oder ein Unternehmen zu führen.

Hierdurch verschiebt der Bürger seinen Lebensmittelpunkt und kann folglich die lokalen Gesetze des Mitgliedsstaats beanspruchen.

Bis vor kurzem zogen viele Privatpersonen von EU Staaten nach Großbritannien um ihren Lebensmittelpunkt dort zu begründen und eine Entschuldung durchzuführen.

Jedoch hielt Großbritannien in 2016 ein Referendum zum Ausstieg aus der EU. Dieser sogenannte Brexit erzeugt hohe Unsicherheiten bezüglich des freien Personenverkehrs zwischen EU Mitgliedsstaaten und Großbritannien.

Daher beobachten wir einen Anstieg des Umzugs von Bürgern aus den EU Mitgliedsstaaten nach Irland, um dort ihren Lebensmittelpunkt zu begründen und eine private Entschuldung durchzuführen.

Das Gesetz:

Irlands vorteilhaftes Insolvenzrecht wurde über den Personal Insolvency Act 2012 eingeführt, welcher die Entschuldungsphase zunächst auf 3 Jahre reduzierte. Der Personal Insolvency Act 2015 reduzierte die Entschuldungsphase zusätzlich auf 1 Jahr.

Wenn ein EU Bürger seinen Lebensmittelpunkt in Irland hat und seine persönliche Insolvenz erklärt, so wird dies automatisch innerhalb der gesamten EU anerkannt. Dieser Umstand wird teilweise auch als „Insolvenztourismus“ oder „Forum Shopping“ bezeichnet, bei dem EU Bürger die vorteilhafte Gesetzgebung eines anderen EU Staats nutzen.

Das Insolvenzrecht in Irland ist in allen EU Staaten (außer Dänemark) anerkannt gemäß Artikel 3(1) der Council Regulation (EC) No.1346/2000. Daher muss die erklärte Insolvenz eines Bürgers in Irland auch in den anderen EU Staaten anerkannt werden.

Beispiel – Deutschland:

Die nötige Zeit um eine Privatinsolvenz in Deutschland durchzuführen ist viel höher als in Irland. Die Entschuldungsperiode für private Schulden in Deutschland beträgt 3-6 Jahre mit hoher Unsicherheit ob hiernach die Restschuldbefreiung vom Gericht genehmigt wird.

Hierdurch können die entstandenen Kosten sehr hoch werden und die Alternative nach Irland zu ziehen und dort eine Privatinsolvenz durchzuführen wird attraktiver.

In Irland können Privatpersonen nach Erklärung Ihrer Privatinsolvenz bis zu 6.000€ ihrer Ersparnisse behalten und haben zudem eine flexible Pfändungsgrenze ihres Monatsgehalts welche über der Pfändungsgrenze in Deutschland liegt.

Ein neues Insolvenzrecht ist für Deutschland geplant, die Diskussion hierüber wird jedoch oft gehemmt wegen Uneinigkeiten bezüglich des Prioritätsstatus bestimmter Steuerschulden.

Das Verfahren – Irland:

Wir vereinbaren zunächst ein Meeting zur Besprechung der ersten Schritte. Sobald unsere Gebühr beglichen wurde, bereiten wir den Gerichtsantrag vor und stellen die nötigen Unterlagen zusammen.

6 Wochen später erfolgt ein Anhörungstermin. Am ersten Gerichtstag weisen wir den Lebensmittelpunkt des Antragstellers in Irland nach und beantragen eine 6-wöchige Frist zur Benachrichtigung der Gläubiger in Deutschland.

Wir sammeln hierauf die weiteren Nachweise über die Gläubigerverhandlung und informieren die Gläubiger über den nächsten Gerichtstermin. Beim nächsten Gerichtstermin wir der Antragsteller für insolvent erklärt und die einjährige Entschuldungsphase beginnt.

Anthony Joyce & Co. Rechtsanwälte haben bereits Erfahrung in der Umsetzung dieser Lösung für deutsche Kunden mit Lebensmittelpunkt in Irland. Wir wären erfreut Ihnen unsere Expertise zu Verfügung zu stellen für diesen besonders effizienten Weg der privaten Entschuldigung.

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